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§ 4e - Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

neugefasst durch B. v. 14.01.2003 BGBl. I S. 66; aufgehoben durch Artikel 8 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2097
Geltung ab 01.06.1991; FNA: 204-3 Datenschutz
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§ 4e Inhalt der Meldepflicht



1Sofern Verfahren automatisierter Verarbeitungen meldepflichtig sind, sind folgende Angaben zu machen:

1.
Name oder Firma der verantwortlichen Stelle,

2.
Inhaber, Vorstände, Geschäftsführer oder sonstige gesetzliche oder nach der Verfassung des Unternehmens berufene Leiter und die mit der Leitung der Datenverarbeitung beauftragten Personen,

3.
Anschrift der verantwortlichen Stelle,

4.
Zweckbestimmungen der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung,

5.
eine Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien,

6.
Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können,

7.
Regelfristen für die Löschung der Daten,

8.
eine geplante Datenübermittlung in Drittstaaten,

9.
eine allgemeine Beschreibung, die es ermöglicht, vorläufig zu beurteilen, ob die Maßnahmen nach § 9 zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung angemessen sind.

2§ 4d Abs. 1 und 4 gilt für die Änderung der nach Satz 1 mitgeteilten Angaben sowie für den Zeitpunkt der Aufnahme und der Beendigung der meldepflichtigen Tätigkeit entsprechend.



 

Zitierungen von § 4e BDSG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4e BDSG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BDSG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4d BDSG Meldepflicht (vom 01.01.2016)
... für den Datenschutz und die Informationsfreiheit nach Maßgabe von § 4e zu melden. (2) Die Meldepflicht entfällt, wenn die verantwortliche Stelle einen ...
§ 4g BDSG Aufgaben des Beauftragten für den Datenschutz (vom 26.08.2006)
... den Datenschutz ist von der verantwortlichen Stelle eine Übersicht über die in § 4e Satz 1 genannten Angaben sowie über zugriffsberechtigte Personen zur Verfügung zu ... zu stellen. Der Beauftragte für den Datenschutz macht die Angaben nach § 4e Satz 1 Nr. 1 bis 8 auf Antrag jedermann in geeigneter Weise verfügbar. (2a) Soweit ...
§ 18 BDSG Durchführung des Datenschutzes in der Bundesverwaltung
... Für ihre automatisierten Verarbeitungen haben sie die Angaben nach § 4e sowie die Rechtsgrundlage der Verarbeitung schriftlich festzulegen. Bei allgemeinen ...
§ 38 BDSG Aufsichtsbehörde (vom 01.09.2009)
... der nach § 4d meldepflichtigen automatisierten Verarbeitungen mit den Angaben nach § 4e Satz 1. Das Register kann von jedem eingesehen werden. Das Einsichtsrecht ... eingesehen werden. Das Einsichtsrecht erstreckt sich nicht auf die Angaben nach § 4e Satz 1 Nr. 9 sowie auf die Angabe der zugriffsberechtigten Personen. (3) Die ...
§ 43 BDSG Bußgeldvorschriften (vom 11.06.2010)
... oder fahrlässig 1. entgegen § 4d Abs. 1, auch in Verbindung mit § 4e Satz 2, eine Meldung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht, ...