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Zitierungen von § 29 BDSG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 29 BDSG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BDSG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4b BDSG Übermittlung personenbezogener Daten ins Ausland sowie an über- oder zwischenstaatliche Stellen (vom 01.09.2009)
... Gemeinschaften gelten § 15 Abs. 1, § 16 Abs. 1 und §§ 28 bis 30a nach Maßgabe der für diese Übermittlung geltenden Gesetze und ...
§ 28a BDSG Datenübermittlung an Auskunfteien (vom 01.04.2010)
... Satz 1 gilt entsprechend, wenn die verantwortliche Stelle selbst die Daten nach § 29 verwendet. (2) Zur zukünftigen Übermittlung nach § 29 Abs. 2 ... § 29 verwendet. (2) Zur zukünftigen Übermittlung nach § 29 Abs. 2 dürfen Kreditinstitute personenbezogene Daten über die Begründung, ... zum Gegenstand haben. Zur zukünftigen Übermittlung nach § 29 Abs. 2 ist die Übermittlung von Daten über Verhaltensweisen des Betroffenen, die im ...
§ 28b BDSG Scoring (vom 01.04.2010)
... Auskunftei die Voraussetzungen für eine Übermittlung der genutzten Daten nach § 29 und in allen anderen Fällen die Voraussetzungen einer zulässigen Nutzung der Daten nach ...
§ 30 BDSG Geschäftsmäßige Datenerhebung und -speicherung zum Zweck der Übermittlung in anonymisierter Form
... Daten sind zu löschen, wenn ihre Speicherung unzulässig ist. (4) § 29 gilt nicht. (5) § 28 Abs. 6 bis 9 gilt ...
§ 30a BDSG Geschäftsmäßige Datenerhebung und -speicherung für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung (vom 01.09.2009)
... werden, soweit dies nach dem Zweck des Forschungsvorhabens erforderlich ist. (4) § 29 gilt nicht. (5) § 28 Absatz 4 und 6 bis 9 gilt ...
§ 33 BDSG Benachrichtigung des Betroffenen (vom 01.09.2009)
... b) es sich um listenmäßig oder sonst zusammengefasste Daten handelt (§ 29 Absatz 2 Satz 2) und eine Benachrichtigung wegen der Vielzahl der betroffenen ...
§ 35 BDSG Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten (vom 01.04.2010)
... Personenbezogene Daten, die auf der Grundlage von § 28a Abs. 2 Satz 1 oder § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 gespeichert werden, sind nach Beendigung des Vertrages auch zu löschen, ...
§ 43 BDSG Bußgeldvorschriften (vom 11.06.2010)
... nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht, 5. entgegen § 29 Abs. 2 Satz 3 oder 4 die dort bezeichneten Gründe oder die Art und Weise ihrer glaubhaften ... die Art und Weise ihrer glaubhaften Darlegung nicht aufzeichnet, 6. entgegen § 29 Abs. 3 Satz 1 personenbezogene Daten in elektronische oder gedruckte Adress-, Rufnummern-, ... Rufnummern-, Branchen- oder vergleichbare Verzeichnisse aufnimmt, 7. entgegen § 29 Abs. 3 Satz 2 die Übernahme von Kennzeichnungen nicht sicherstellt, 7a. entgegen ... 3 Satz 2 die Übernahme von Kennzeichnungen nicht sicherstellt, 7a. entgegen § 29 Abs. 6 ein Auskunftsverlangen nicht richtig behandelt, 7b. entgegen § 29 Abs. 7 ... § 29 Abs. 6 ein Auskunftsverlangen nicht richtig behandelt, 7b. entgegen § 29 Abs. 7 Satz 1 einen Verbraucher nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht ... 5. entgegen § 16 Abs. 4 Satz 1, § 28 Abs. 5 Satz 1, auch in Verbindung mit § 29 Abs. 4, § 39 Abs. 1 Satz 1 oder § 40 Abs. 1, die übermittelten Daten für ...
§ 48 BDSG Bericht der Bundesregierung (vom 01.09.2009)
... bis zum 31. Dezember 2014 über die Auswirkungen der Änderungen der §§ 28 und 29. Sofern sich aus Sicht der Bundesregierung gesetzgeberische Maßnahmen ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften
G. v. 14.08.2009 BGBl. I S. 2814
Artikel 1 DSÄndG Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
... Aufwand erfordert." 4. In § 4b Absatz 1 wird die Angabe „§§ 28 bis 30" durch die Angabe „§§ 28 bis 30a" ersetzt. 5. § ... 2" durch die Angabe „Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe b" ersetzt. 10. § 29 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: ... soweit dies nach dem Zweck des Forschungsvorhabens erforderlich ist. (4) § 29 gilt nicht. (5) § 28 Absatz 4 und 6 bis 9 gilt entsprechend." 12. ... 8 wird wie folgt geändert: aa) In Buchstabe b wird die Angabe „§ 29 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b" durch die Angabe „§ 29 Absatz 2 Satz 2" ersetzt. ... b wird die Angabe „§ 29 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b" durch die Angabe „§ 29 Absatz 2 Satz 2" ersetzt. bb) Der Punkt am Ende wird durch ein Komma ersetzt. ... bis zum 31. Dezember 2014 über die Auswirkungen der Änderungen der §§ 28 und 29. Sofern sich aus Sicht der Bundesregierung gesetzgeberische Maßnahmen empfehlen, ...
Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2254
Artikel 1 BDSGÄndG
... Satz 1 gilt entsprechend, wenn die verantwortliche Stelle selbst die Daten nach § 29 verwendet. (2) Zur zukünftigen Übermittlung nach § 29 Abs. 2 ... Daten nach § 29 verwendet. (2) Zur zukünftigen Übermittlung nach § 29 Abs. 2 dürfen Kreditinstitute personenbezogene Daten über die Begründung, ... zum Gegenstand haben. Zur zukünftigen Übermittlung nach § 29 Abs. 2 ist die Übermittlung von Daten über Verhaltensweisen des Betroffenen, die im ... Auskunftei die Voraussetzungen für eine Übermittlung der genutzten Daten nach § 29 und in allen anderen Fällen die Voraussetzungen einer zulässigen Nutzung der Daten nach ... Daten unterrichtet worden ist; die Unterrichtung ist zu dokumentieren." 7. § 29 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert: ... „Personenbezogene Daten, die auf der Grundlage von § 28a Abs. 2 Satz 1 oder § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 gespeichert werden, sind nach Beendigung des Vertrages auch zu löschen, ...
Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2355
Artikel 2 VerbrKredRLUG Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
... Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ergebenden Rechte, 16. die sich aus § 29 Abs. 7 des Bundesdatenschutzgesetzes ergebenden Rechte. (2) Gesamtbetrag ist die Summe ...
Artikel 5 VerbrKredRLUG Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
... Gesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2254), wird wie folgt geändert: 1. Dem § 29 werden die folgenden Absätze 6 und 7 angefügt: „(6) Eine Stelle, die ... 7 werden die folgenden Nummern 7a und 7b eingefügt: „7a. entgegen § 29 Abs. 6 ein Auskunftsverlangen nicht richtig behandelt, 7b. entgegen § 29 Abs. 7 ... § 29 Abs. 6 ein Auskunftsverlangen nicht richtig behandelt, 7b. entgegen § 29 Abs. 7 Satz 1 einen Verbraucher nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht ...
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