Tools:
Update via:
Zitierungen von § 69 SGB I
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 69 SGB I verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SGB I selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitat in folgenden Normen
Wohngeldgesetz (WoGG)
Artikel 1 G. v. 24.09.2008 BGBl. I S. 1856; zuletzt geändert durch Artikel 50 G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387
§ 24 WoGG Wohngeldbehörde und Entscheidung (vom 01.01.2023)
... nach Satz 1 bestimmte Stelle ist eine Wohngeldbehörde im Sinne dieses Gesetzes. § 69 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch bleibt unberührt. (2) Die Entscheidung über den Wohngeldantrag ist ...
§ 33 WoGG Datenabgleich (vom 01.01.2020)
... des Wohngeldgesetzes zuständige oberste Landesbehörde übertragen. § 69 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch bleibt unberührt. (7) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Wohngeld-Plus-Gesetz
G. v. 05.12.2022 BGBl. I S. 2160
Artikel 1 WoGPlusG Änderung des Wohngeldgesetzes
... Die nach Satz 1 bestimmte Stelle ist eine Wohngeldbehörde im Sinne dieses Gesetzes. § 69 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch bleibt unberührt." b) Absatz 2 wird wie folgt geändert: ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/3690/v51880.htm