Änderung Anlage HSEG vom 11.06.2019

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Anlage HSEG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 11.06.2019 geltenden Fassung
Anlage HSEG n.F. (neue Fassung)
in der am 11.06.2019 geltenden Fassung
durch Artikel 1 G. v. 04.12.2018 BGBl. I S. 2254
 

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Anlage (neu)


(Text neue Fassung)

Anlage (zu § 4 Satz 2 Nummer 3) Maßnahmen des marinen Geo-Engineerings


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Folgende Maßnahmen sind Maßnahmen des marinen Geo-Engineerings nach § 4 Satz 2 Nummer 3:

Tätigkeiten, die darauf abzielen, die Primärproduktion im Meer anzuregen (Meeresdüngung), wenn sie der wissenschaftlichen Forschung dienen.

 



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