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Erlaß - Erlaß über die Stiftung der Eichendorff-Plakette (EichendorffPlakErl k.a.Abk.)
E. v. 14.07.1983 BGBl. I S. 935
Geltung ab 20.07.1983; FNA: 1134-13 Symbole, Auszeichnungen, Feiertage
Geltung ab 20.07.1983; FNA: 1134-13 Symbole, Auszeichnungen, Feiertage
Erlaß
Als Auszeichnung für Gebirgs- und Wandervereine, die sich in langjährigem Wirken besondere Verdienste um die Pflege und Förderung des Wanderns, des Heimatgedankens und des Umweltbewußtseins erworben haben, stifte ich die
Eichendorff-Plakette.
Die Einzelheiten der Verleihung werden durch besondere Richtlinien festgelegt.
Der Bundespräsident
Der Bundeskanzler
Der Bundesminister des Innern
Eichendorff-Plakette.
Die Einzelheiten der Verleihung werden durch besondere Richtlinien festgelegt.
Der Bundespräsident
Der Bundeskanzler
Der Bundesminister des Innern
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