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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 12.07.2017 aufgehoben
§ 2 - Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV)
neugefasst durch 15.12.1999 BGBl. I S. 2464; aufgehoben durch Artikel 29 V. v. 05.07.2017 BGBl. I S. 2272
Geltung ab 03.08.1984; FNA: 2125-40-25 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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Geltung ab 03.08.1984; FNA: 2125-40-25 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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§ 2 Unberührtheitsklausel
§ 2 wird in 1 Vorschrift zitiert
Rechtsvorschriften, die für bestimmte Lebensmittel in Fertigpackungen eine von den Vorschriften dieser Verordnung abweichende oder zusätzliche Kennzeichnung vorschreiben, bleiben unberührt.
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Zitierungen von § 2 LMKV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 LMKV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
LMKV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 10a LMKV Übergangsregelungen (vom 12.06.2010)
... Angabe weiter in den Verkehr gebracht werden. (4) (weggefallen) (5) § 2 Nr. 1 in Verbindung mit Anlage 2 Kapitel III Nr. 9 der EG-Recht-Überleitungsverordnung vom ...
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