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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 12.07.2017 aufgehoben
§ 9a - Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV)
neugefasst durch 15.12.1999 BGBl. I S. 2464; aufgehoben durch Artikel 29 V. v. 05.07.2017 BGBl. I S. 2272
Geltung ab 03.08.1984; FNA: 2125-40-25 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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Geltung ab 03.08.1984; FNA: 2125-40-25 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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§ 9a Kennzeichnung bestimmter Lebensmittel, die Glycyrrhizinsäure oder deren Ammoniumsalz enthalten
§ 9a wird in 2 Vorschriften zitiert
Süßwaren und Getränke, die Glycyrrhizinsäure oder ihr Ammoniumsalz durch Zusatz der Stoffe selbst oder der Süßholzpflanze Glycyrrhiza glabra enthalten, sind nach Maßgabe der Anlage 5 zu kennzeichnen.
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Zitierungen von § 9a LMKV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9a LMKV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
LMKV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 LMKV Kennzeichnungselemente (vom 01.01.2015)
... von Zutaten nach Maßgabe des § 8, 7. nach Maßgabe des § 9a die Angabe der dort genannten Stoffe, 8. nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/3722/a52286.htm