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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 12.07.2017 aufgehoben

Anlage 2 - Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV)

neugefasst durch 15.12.1999 BGBl. I S. 2464; aufgehoben durch Artikel 29 V. v. 05.07.2017 BGBl. I S. 2272
Geltung ab 03.08.1984; FNA: 2125-40-25 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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Anlage 2 (zu § 6 Abs. 4 Nr. 2) Klassen von Zutaten, bei denen die aufgeführten Bezeichnungen verwendet werden müssen


Anlage 2 wird in 2 Vorschriften zitiert

Farbstoff
Konservierungsstoff
Antioxidationsmittel
Emulgator
Verdickungsmittel
Geliermittel
Stabilisator
Geschmacksverstärker
Säuerungsmittel
Säureregulator
Trennmittel
modifizierte Stärke
Süßstoff
Backtriebmittel
Schaumverhüter
Überzugsmittel
Schmelzsalz (nur bei Schmelzkäse und Erzeugnissen auf der Grundlage von Schmelzkäse)
Mehlbehandlungsmittel
Festigungsmittel
Feuchthaltemittel
Füllstoff
Treibgas

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Zitierungen von Anlage 2 LMKV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 LMKV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LMKV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 LMKV Verzeichnis der Zutaten (vom 14.10.2011)
... müssen Stoffe der Anlage 2 der Zusatzstoff-Verkehrsverordnung, die zu einer der in Anlage 2 aufgeführten Klassen gehören, ausgenommen physikalisch oder enzymatisch modifizierte ... ist, nach Maßgabe dieser Vorschrift mit der Bezeichnung einer der Klassen der in Anlage 2 aufgeführten Zutaten gefolgt von ihrer Verkehrsbezeichnung angegeben werden. (5) ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Siebente Verordnung zur Änderung der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung
V. v. 02.06.2010 BGBl. I S. 752
Artikel 1 7. LMKVÄndV
... ist, nach Maßgabe dieser Vorschrift mit der Bezeichnung einer der Klassen der in Anlage 2 aufgeführten Zutaten gefolgt von ihrer Verkehrsbezeichnung angegeben werden."  ...