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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 12.07.2017 aufgehoben
Anlage 5 - Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV)
neugefasst durch 15.12.1999 BGBl. I S. 2464; aufgehoben durch Artikel 29 V. v. 05.07.2017 BGBl. I S. 2272
Geltung ab 03.08.1984; FNA: 2125-40-25 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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Geltung ab 03.08.1984; FNA: 2125-40-25 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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Anlage 5 (zu § 9a) Kennzeichnung bestimmter Lebensmittel, die Glycyrrhizinsäure oder deren Ammoniumsalz enthalten
Anlage 5 wird in 2 Vorschriften zitiert
Gehalt an Glycyrrhizinsäure oder ihrem Ammoniumsalz *): | im unmittelbaren Anschluss an das Verzeichnis der Zutaten (§ 3 Abs. 1 Nr. 3) oder, sofern ein Verzeichnis der Zutaten nicht angegeben ist, in der Nähe der Verkehrsbezeichnung ist folgende Angabe zu machen: |
- Süßwaren: mindestens 100 mg/kg - Getränke: mindestens 10 mg/l | "enthält Süßholz", sofern der Begriff nicht bereits im Verzeichnis der Zutaten oder in der Verkehrs- bezeichnung enthalten ist |
- Süßwaren: mindestens 4 g/kg - Getränke, die mehr als 1,2 Volumenprozent Alkohol enthalten: mindestens 300 mg/l - sonstige Getränke: mindestens 50 mg/l | "Enthält Süßholz - bei hohem Blutdruck sollte ein übermäßiger Verzehr dieses Erzeugnisses vermieden werden." |
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- *)
- Sofern das Erzeugnis der Zubereitung bedarf, bezieht sich die angegebene Menge auf das gemäß der Gebrauchsanleitung des Herstellers zubereitete Erzeugnis.
Zitierungen von Anlage 5 LMKV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 5 LMKV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
LMKV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 9a LMKV Kennzeichnung bestimmter Lebensmittel, die Glycyrrhizinsäure oder deren Ammoniumsalz enthalten
... der Süßholzpflanze Glycyrrhiza glabra enthalten, sind nach Maßgabe der Anlage 5 zu ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel
V. v. 05.07.2017 BGBl. I S. 2272
Artikel 14 LMIDVEV Änderung der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung
... durch die Wörter „als vorverpacktes Lebensmittel" ersetzt. 18. In Anlage 5 Kapitel VI Satz 3 wird das Wort „Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung" durch die ...
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