Teil A - Zeugnis ohne Prüfungsergebnisse:- 1.
- Bezeichnung der ausstellenden Behörde,
- 2.
- Name und Geburtsdatum der zu prüfenden Person,
- 3.
- Datum des Bestehens der Prüfung,
- 4.
- Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 3,
- 5.
- Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung,
- 6.
- Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Unterschrift der zuständigen Stelle.
Teil B - Zeugnis mit Prüfungsergebnissen:Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich:
- 1.
- der Satz:
„Die Prüfung bestand aus
- 1.
- einer Situationsaufgabe im Handlungsbereich „Technik" mit dem Schwerpunkt „Fahrzeugsysteme", integriert mit Prüfungsinhalten der Qualifikationsschwerpunkte „Werkstatt- und Betriebstechnik", „Information" und „Dokumentation",
- 2.
- einer Situationsaufgabe in den Handlungsbereichen „Technik" und „Organisation, Kooperation und Kommunikation" mit den Schwerpunkten „Fahrzeugsysteme", „Werkstatt- und Betriebstechnik" und „Auftragsabwicklung" integriert mit Prüfungsinhalten der Qualifikationsschwerpunkte davon mindestens zwei aus § 4 Absatz 6 bis 11,
- 3.
- ergänzenden schriftlichen Aufgaben aus den Handlungsbereichen „Technik" und „Organisation, Kooperation und Kommunikation" und
- 4.
- einem situationsbezogenen Fachgespräch zu den Nummern 1 bis 3 mit den Schwerpunkten „Kooperation, Kommunikation und Mitarbeiterqualifizierung" sowie „Kundenbetreuung und -beratung"",
- 2.
- die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung,
- 3.
- die Gesamtnote als Dezimalzahl,
- 4.
- die Gesamtnote in Worten,
- 5.
- Befreiungen nach § 5.
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Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
§ 8 KfzServTPrV Zeugnisse (vom 17.12.2019) ... 7 Absatz 1 bestanden hat, erhält von der zuständigen Stelle zwei Zeugnisse nach der Anlage 2 Teil A und B . (2) Auf dem Zeugnis mit den Inhalten nach der Anlage 2 Teil B ist die ... nach der Anlage 2 Teil A und B. (2) Auf dem Zeugnis mit den Inhalten nach der Anlage 2 Teil B ist die Gesamtnote als Dezimalzahl mit einer Nachkommastelle und in Worten anzugeben. ...