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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.08.2020 aufgehoben
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Anlage 8 - Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-APrV)
V. v. 18.12.1998 BGBl. I S. 3749; aufgehoben durch § 85 V. v. 04.03.2020 BGBl. I S. 448
Geltung ab 01.01.1999; FNA: 2122-5-1 Ärzte und sonstige Heilberufe
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Geltung ab 01.01.1999; FNA: 2122-5-1 Ärzte und sonstige Heilberufe
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Anlage 8 (zu § 20c Absatz 7) Erlaubnis nach § 4 Absatz 1 des Psychotherapeutengesetzes *)
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Frühere Fassungen von Anlage 8 PsychTh-APrV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 23.04.2016 | Artikel 7 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung") für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe vom 18.04.2016 BGBl. I S. 886 |
aktuell vorher | 01.01.2014 | Artikel 3 Verordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in Heilberufen des Bundes vom 02.08.2013 BGBl. I S. 3005 |
aktuell | vor 01.01.2014 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 8 PsychTh-APrV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 8 PsychTh-APrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PsychTh-APrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 20c PsychTh-APrV Erlaubnis nach § 4 Absatz 1 Satz 1 des Psychotherapeutengesetzes (vom 01.01.2014)
... Ländern die Erlaubnis gilt. (7) Die Erlaubnis wird nach dem Muster der Anlage 8 zu dieser Verordnung ...
Anlage 8 PsychTh-APrV (zu § 20c Absatz 7) Erlaubnis nach § 4 Absatz 1 des Psychotherapeutengesetzes *) (vom 23.04.2016)
... --- *) Anm. d. Red.: In der Grafik nicht konsolidiert: 5. In Anlage 8 wird die Angabe „§ 4" jeweils durch die Angabe „§ 4 Absatz 1" ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung") für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe
G. v. 18.04.2016 BGBl. I S. 886
Artikel 7 EURLHuGBUG Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten
... 5. In Anlage 8 wird die Angabe „§ 4" jeweils durch die Angabe „§ 4 Absatz 1" ...
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