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BABefugV
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§ 1
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§ 1 - Verordnung zur Übertragung der Befugnis zum Erlass von Rechtsverordnungen auf den Vorstand der Bundesagentur für Arbeit (BABefugV
k.a.Abk.
)
V. v. 10.11.2004
BGBl. I S. 2854
; aufgehoben durch
Artikel 4
G. v. 19.07.2007
BGBl. I S. 1457
Geltung ab 25.11.2004; FNA: 860-3-25
Sozialgesetzbuch
1 weitere Fassung
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wird in 2 Vorschriften zitiert
Eingangsformel
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→
§ 2
§ 1
§ 1 wird in
1 Vorschrift zitiert
Die in §
391
Abs. 1 des
Dritten Buches
Sozialgesetzbuch enthaltene Ermächtigung wird auf den Vorstand der Bundesagentur für Arbeit übertragen.
Eingangsformel
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→
§ 2
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Zitierungen von
§ 1 Verordnung zur Übertragung der Befugnis zum Erlass von Rechtsverordnungen auf den Vorstand der Bundesagentur für Arbeit
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 BABefugV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BABefugV selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot
Stammnormen
Verordnung über die leistungsgerechte Bezahlung im Bereich der Vermittlung
V. v. 13.12.2004 BGBl. I S. 3385
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