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§ 1 - Verordnung zur Gleichstellung französischer Meisterprüfungszeugnisse mit Meisterprüfungszeugnissen im Handwerk (MeistPrFRGlV k.a.Abk.)
§ 1 Gleichstellung von Meisterprüfungszeugnissen im Handwerk
§ 1 wird in 1 Vorschrift zitiert
Französische Zeugnisse über das Bestehen der Meisterprüfung werden den deutschen Zeugnissen über das Bestehen der Meisterprüfung im Handwerk nach Maßgabe der in der Anlage enthaltenen Aufstellung gleichgestellt.
Zitierungen von § 1 Verordnung zur Gleichstellung französischer Meisterprüfungszeugnisse mit Meisterprüfungszeugnissen im Handwerk
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 MeistPrFRGlV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MeistPrFRGlV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/3744/a52533.htm