Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 1 - Verordnung zur Gleichstellung französischer Meisterprüfungszeugnisse mit Meisterprüfungszeugnissen im Handwerk (MeistPrFRGlV k.a.Abk.)

V. v. 22.12.1997 BGBl. I S. 3324
Geltung ab 31.12.1997; FNA: 7110-14 Handwerk im Allgemeinen

§ 1 Gleichstellung von Meisterprüfungszeugnissen im Handwerk



Französische Zeugnisse über das Bestehen der Meisterprüfung werden den deutschen Zeugnissen über das Bestehen der Meisterprüfung im Handwerk nach Maßgabe der in der Anlage enthaltenen Aufstellung gleichgestellt.



 

Zitierungen von § 1 Verordnung zur Gleichstellung französischer Meisterprüfungszeugnisse mit Meisterprüfungszeugnissen im Handwerk

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 MeistPrFRGlV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MeistPrFRGlV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage MeistPrFRGlV (zu § 1) Aufstellung der gleichgestellten Meisterprüfungszeugnisse