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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 23.05.2018 aufgehoben
§ 7a - Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (EGKTestV k.a.Abk.)
neugefasst durch B. v. 23.09.2009 BGBl. I S. 3162; aufgehoben durch Artikel 1 V. v. 17.05.2018 BGBl. I S. 617
Geltung ab 09.11.2005; FNA: 860-5-35 Sozialgesetzbuch
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Geltung ab 09.11.2005; FNA: 860-5-35 Sozialgesetzbuch
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§ 7a (aufgehoben)
Text in der Fassung des Artikels 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte V. v. 11. Januar 2011 BGBl. I S. 39 m.W.v. 25. Januar 2011
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Frühere Fassungen von § 7a Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 25.01.2011 | Artikel 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte vom 11.01.2011 BGBl. I S. 39 |
aktuell vorher | 20.08.2009 | Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte vom 17.08.2009 BGBl. I S. 2858 |
aktuell | vor 20.08.2009 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 7a Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7a EGKTestV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EGKTestV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte
V. v. 11.01.2011 BGBl. I S. 39
Artikel 1 3. EGKTestVÄndV Änderung der Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte
... damit die Schlichtungsstelle ihre Entscheidungen vorbereiten kann." 3. § 7a wird aufgehoben. 4. § 8 Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte
V. v. 17.08.2009 BGBl. I S. 2858
Artikel 1 2. EGKTestVÄndV Änderung der Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte
... nach dessen Weisungen zuzuarbeiten." 7. Nach § 7 wird folgender § 7a eingefügt: „§ 7a Schulungsmaßnahmen Die Gesellschaft ... 7. Nach § 7 wird folgender § 7a eingefügt: „§ 7a Schulungsmaßnahmen Die Gesellschaft für Telematik hat zur Information der ...
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