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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 23.05.2018 aufgehoben
§ 9 - Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (EGKTestV k.a.Abk.)
neugefasst durch B. v. 23.09.2009 BGBl. I S. 3162; aufgehoben durch Artikel 1 V. v. 17.05.2018 BGBl. I S. 617
Geltung ab 09.11.2005; FNA: 860-5-35 Sozialgesetzbuch
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Geltung ab 09.11.2005; FNA: 860-5-35 Sozialgesetzbuch
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§ 9 Ausnahmen
Das Bundesministerium für Gesundheit kann im Benehmen mit den zuständigen obersten Landesbehörden Ausnahmen von den Regelungen der §§ 3 bis 5 zulassen. Dabei ist der oder dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Text in der Fassung des Artikels 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte V. v. 11. Januar 2011 BGBl. I S. 39 m.W.v. 25. Januar 2011
Frühere Fassungen von § 9 Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 25.01.2011 | Artikel 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte vom 11.01.2011 BGBl. I S. 39 |
aktuell vorher | 20.08.2009 | Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte vom 17.08.2009 BGBl. I S. 2858 |
aktuell vorher | 11.10.2006 | Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte vom 02.10.2006 BGBl. I S. 2189 |
aktuell | vor 11.10.2006 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 9 Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 EGKTestV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EGKTestV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte
V. v. 11.01.2011 BGBl. I S. 39
Artikel 1 3. EGKTestVÄndV Änderung der Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte
... die Einrichtungen für Versicherte zur Wahrnehmung ihrer Rechte." 5. In § 9 Satz 1 werden nach der Angabe „bis 5" die Wörter „und des § 5a Absatz 1 ...
Verordnung zur Änderung der Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte
V. v. 02.10.2006 BGBl. I S. 2189
Artikel 1 EGKTestVÄndV
... die Wörter Bundesministerium für Gesundheit" ersetzt. 8. § 9 wird wie folgt geändert a) In Satz 1 wird die Angabe §§ 3 bis ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte
V. v. 17.08.2009 BGBl. I S. 2858
Artikel 1 2. EGKTestVÄndV Änderung der Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte
... die Wörter „und elektronische Heilberufsausweise" gestrichen. 9. § 9 Satz 3 wird ...
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