Zitierungen von § 5 Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 EGKTestV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EGKTestV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 9 EGKTestV Ausnahmen (vom 25.01.2011)
... zuständigen obersten Landesbehörden Ausnahmen von den Regelungen der §§ 3 bis 5 zulassen. Dabei ist der oder dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die ...
Anlage EGKTestV (zu § 5 Abs. 6) Migrationsplan zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (vom 11.10.2006)
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte
V. v. 11.01.2011 BGBl. I S. 39
Artikel 1 3. EGKTestVÄndV Änderung der Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte
... durch die Wörter „für die" ersetzt. 2. Die §§ 2 bis 7 werden wie folgt gefasst: „§ 2 Ziel der Testmaßnahmen  ... veröffentlicht sie auf ihrer Internetseite; § 6 gilt entsprechend. § 5 Vorgaben zur Organisation der Testung durch die Gesellschaft für Telematik (1) ...

Verordnung zur Änderung der Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte
V. v. 02.10.2006 BGBl. I S. 2189
Artikel 1 EGKTestVÄndV
... eine Referenzinstallation ein. Das Nähere regelt der Migrationsplan nach § 5 Abs. 6. (6) Für den Einsatz in der Testphase müssen die Komponenten und ... vor, kann die Gesellschaft für Telematik eine bis zum Ende der dritten Teststufe nach § 5 Abs. 4 befristete vorläufige Zulassung erteilen. Das Nähere zum Zulassungsverfahren und ... zeitlich versetzt getestet werden. Das Nähere regelt der Migrationsplan nach § 5 Abs. 6." 3. § 5 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 5 wird ... werden. Das Nähere regelt der Migrationsplan nach § 5 Abs. 6." 3. § 5 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 5 wird das Wort „zwei" durch das ... der elektronischen Gesundheitskarte genutzt werden können." 4. Nach § 5 wird folgender § 5a eingefügt: „§ 5a Betriebsverantwortung ... wie folgt geändert: a) In Satz 1 wird die Angabe „zu den §§ 3 und 5 " durch die Angabe „zu den §§ 3 bis 5a" und werden die Wörter ... die Angabe „zu den §§ 3 und 5" durch die Angabe „zu den §§ 3 bis 5a" und werden die Wörter „Bundesministerium für Gesundheit und Soziale ... „6. für die Durchführung der dritten Teststufe nach § 5 Abs. 4 pro Testregion zehn technische Einrichtungen für Versicherte zur Wahrnehmung ihrer ... 9 wird wie folgt geändert a) In Satz 1 wird die Angabe „§§ 3 bis 5 " durch die Angabe „§§ 3 bis 5 und des § 5a Abs. 1 bis 4" und werden ... Satz 1 wird die Angabe „§§ 3 bis 5" durch die Angabe „§§ 3 bis 5 und des § 5a Abs. 1 bis 4" und werden die Wörter „Bundesministerium für ... 9. Der Verordnung wird folgende Anlage angefügt: „Anlage (zu § 5 Abs. 6) Migrationsplan zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte 1 ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte
V. v. 17.08.2009 BGBl. I S. 2858
Artikel 1 2. EGKTestVÄndV Änderung der Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte
... Telematik erarbeitet und im Verfahren nach § 6 festgelegt." 3. § 5 wird wie folgt geändert: a) Absatz 5 wird wie folgt gefasst:  ... für Telematik beschafft 1. die zur Durchführung der Stufen nach § 5 Absatz 2 und 3 erforderliche Ausstattung sowie 2. die für die Teilnahme an den ...


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