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Änderung § 43a BmTierSSchV vom 01.04.2012

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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§ 43a BmTierSSchV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.04.2012 geltenden Fassung
§ 43a BmTierSSchV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.04.2012 geltenden Fassung
durch Artikel 2 Abs. 90 G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 3044
(heute geltende Fassung) 
(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 43a Veröffentlichung von Bekanntmachungen


(Text neue Fassung)

§ 43a (aufgehoben)


vorherige Änderung

Nach dieser Verordnung vorgeschriebene Bekanntmachungen können auch im elektronischen Bundesanzeiger*) veröffentlicht werden.

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*) Amtlicher Hinweis: http://www.ebundesanzeiger.de/



 
(heute geltende Fassung) 

 
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