interne Verweise§ 11 HeizkostenV Ausnahmen (vom 01.10.2024) ... Soweit sich die §§ 3 bis 7 auf die Versorgung mit Wärme beziehen, sind sie nicht anzuwenden 1. auf ...
Zitat in folgenden NormenKohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG)
G. v. 05.12.2022 BGBl. I S. 2154
Unterlassungsklagengesetz (UKlaG)
neugefasst durch B. v. 27.08.2002 BGBl. I S. 3422, 4346; zuletzt geändert durch Artikel 18 G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz (VRUG)
G. v. 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 272
Verordnung über die Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung
V. v. 24.11.2021 BGBl. I S. 4964
Artikel 1 HeizkostenVÄndV Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung ... fernablesbaren Ausstattungen" eingefügt. 3. Nach § 6 werden folgende §§ 6a und 6b eingefügt: „§ 6a Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen; ... 3. Nach § 6 werden folgende §§ 6a und 6b eingefügt: „ § 6a Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen; Informationen in der Abrechnung (1) Wenn ... mit dem Nutzer nach § 6 oder 2. zur Erfüllung der Informationspflichten nach § 6a ." 4. § 7 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird wie folgt ... durch die Wörter „Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen gemäß § 6a " ersetzt. bb) Satz 2 wird aufgehoben. b) In Absatz 3 werden nach der ... kürzen. Dasselbe ist anzuwenden, wenn der Gebäudeeigentümer die Informationen nach § 6a nicht oder nicht vollständig mitteilt." bb) Im neuen Satz 4 werden die ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/3769/v284607.htm