interne Verweise§ 6 HeizkostenV Pflicht zur verbrauchsabhängigen Kostenverteilung (vom 01.12.2021) ... mit Wärme und Warmwasser auf der Grundlage der Verbrauchserfassung nach Maßgabe der §§ 7 bis 9 auf die einzelnen Nutzer zu verteilen. Das Ergebnis der Ablesung bei nicht ... (4) Die Wahl der Abrechnungsmaßstäbe nach Absatz 2 sowie nach § 7 Abs. 1 Satz 1 , §§ 8 und 9 bleibt dem Gebäudeeigentümer überlassen. Er kann ...
§ 8 HeizkostenV Verteilung der Kosten der Versorgung mit Warmwasser (vom 01.01.2009) ... nicht gesondert abgerechnet werden, und die Kosten der Wassererwärmung entsprechend § 7 Abs. 2. Zu den Kosten der Wasserversorgung gehören die Kosten des Wasserverbrauchs, die ... des Warmwassers und die Kosten des Betriebs der zugehörigen Hausanlagen entsprechend § 7 Abs. ...
§ 11 HeizkostenV Ausnahmen (vom 01.10.2024) ... Soweit sich die §§ 3 bis 7 auf die Versorgung mit Wärme beziehen, sind sie nicht anzuwenden 1. auf ...
Zitat in folgenden NormenKohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG)
G. v. 05.12.2022 BGBl. I S. 2154
Neubaumietenverordnung 1970 (NMV 1970)
neugefasst durch B. v. 12.10.1990 BGBl. I S. 2204; zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 25.11.2003 BGBl. I S. 2346
Unterlassungsklagengesetz (UKlaG)
neugefasst durch B. v. 27.08.2002 BGBl. I S. 3422, 4346; zuletzt geändert durch Artikel 18 G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149
Wärmelieferverordnung (WärmeLV)
V. v. 07.06.2013 BGBl. I S. 1509
§ 5 WärmeLV Auskunftsanspruch ... als jeweils gesonderte Kosten auszuweisen, die den umlegbaren Betriebskosten nach § 7 Absatz 2 und § 8 Absatz 2 der Verordnung über Heizkostenabrechnung ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenBerichtigung der Verordnung zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung
B. v. 25.02.2009 BGBl. I S. 435
Berichtigung HeizkostenVÄndVBer ... b ist wie folgt zu fassen: „b) In Absatz 2 wird die Angabe „§ 7 Abs. 1 Satz 4" durch die Angabe „§ 7 Abs. 1 Satz 5" ersetzt." *) ... In Absatz 2 wird die Angabe „§ 7 Abs. 1 Satz 4" durch die Angabe „§ 7 Abs. 1 Satz 5" ersetzt." *) --- *) Anm. d. Red.: wieder falsch, ... korrekt lauten müssen: „b) In Absatz 2 wird die Angabe „§ 7 Abs. 1 Satz 2" durch die Angabe „§ 7 Abs. 1 Satz 5" ... In Absatz 2 wird die Angabe „§ 7 Abs. 1 Satz 2" durch die Angabe „§ 7 Abs. 1 Satz 5" ...
Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
G. v. 16.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 280
Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz (VRUG)
G. v. 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 272
Verordnung über die Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung
V. v. 24.11.2021 BGBl. I S. 4964
Verordnung zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung
V. v. 02.12.2008 BGBl. I S. 2375, 2009 BGBl. I S. 435
Artikel 1 HeizkostenVÄndV (vom 06.03.2009) ... wie folgt geändert: aa) In Satz 1 werden die Wörter „den §§ 7 bis 9" durch die Wörter „§ 7 Abs. 1 Satz 1, §§ 8 und 9" ... 1 werden die Wörter „den §§ 7 bis 9" durch die Wörter „§ 7 Abs. 1 Satz 1, §§ 8 und 9" ersetzt. bb) Satz 2 wird wie folgt ... anderen sachgerechten Gründen nach deren erstmaliger Bestimmung." 2. § 7 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden nach Satz 1 die folgenden ... der Nutzergruppe" eingefügt. b) In Absatz 2 wird die Angabe „§ 7 Abs. 1 Satz 2" durch die Angabe „§ 7 Abs. 1 Satz 5" ersetzt. *) ... In Absatz 2 wird die Angabe „§ 7 Abs. 1 Satz 2" durch die Angabe „§ 7 Abs. 1 Satz 5" ersetzt. *) --- *) Anm. d. Red.: die fehlerhafte Berichtigung ...
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