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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 05.11.2015 aufgehoben
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§ 38 - Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)
neugefasst durch B. v. 27.03.1999 BGBl. I S. 580; aufgehoben durch Artikel 8 V. v. 29.10.2015 BGBl. I S. 1894
Geltung ab 01.10.1969; FNA: 96-1-2 Luftverkehr
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Geltung ab 01.10.1969; FNA: 96-1-2 Luftverkehr
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§ 38 (weggefallen)
§ 38 wird in 1 Vorschrift zitiert
Zitierungen von § 38 LuftVO
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 38 LuftVO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
LuftVO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4 LuftVO Anwendung der Flugregeln
... nach den Sichtflugregeln (§§ 28 bis 34) oder den Instrumentenflugregeln (§§ 36 bis 42). (2) Nach Sichtflugregeln darf geflogen werden, wenn die in Anlage 5 für ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/3772/a53084.htm