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§ 39
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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 05.11.2015 aufgehoben
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§ 39 - Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)
neugefasst durch B. v. 27.03.1999
BGBl. I S. 580
; aufgehoben durch
Artikel 8
V. v. 29.10.2015
BGBl. I S. 1894
Geltung ab 01.10.1969; FNA: 96-1-2
Luftverkehr
8 weitere Fassungen
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wird in 16 Vorschriften zitiert
Vierter Abschnitt Instrumentenflugregeln
§ 38
←
→
§ 40
§ 39 (weggefallen)
§ 39 wird in
1 Vorschrift zitiert
§ 38
←
→
§ 40
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Zitierungen von
§ 39 LuftVO
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 39 LuftVO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
LuftVO selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
§ 4 LuftVO Anwendung der Flugregeln
... nach den Sichtflugregeln (§§ 28 bis 34) oder den Instrumentenflugregeln (§§ 36
bis
42). (2) Nach Sichtflugregeln darf geflogen werden, wenn die in Anlage 5 für ...
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