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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 05.11.2015 aufgehoben
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Anlage 2 - Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)
neugefasst durch B. v. 27.03.1999 BGBl. I S. 580; aufgehoben durch Artikel 8 V. v. 29.10.2015 BGBl. I S. 1894
Geltung ab 01.10.1969; FNA: 96-1-2 Luftverkehr
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Geltung ab 01.10.1969; FNA: 96-1-2 Luftverkehr
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Anlage 2 (zu § 21 LuftVO) Signale und Zeichen
Text in der Fassung des Artikels 1 Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Ordnung und anderer Vorschriften des Luftverkehrs V. v. 18. Januar 2010 BGBl. I S. 11 m.W.v. 28. Januar 2010
Frühere Fassungen von Anlage 2 LuftVO
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 28.01.2010 | Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Ordnung und anderer Vorschriften des Luftverkehrs vom 18.01.2010 BGBl. I S. 11 |
aktuell vorher | 23.11.2006 | Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften über Anforderungen an den Betrieb der Luftfahrzeuge vom 17.11.2006 BGBl. I S. 2644 |
aktuell | vor 23.11.2006 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 2 LuftVO
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 LuftVO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
LuftVO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 6 LuftVO Sicherheitsmindesthöhe, Mindesthöhe bei Überlandflügen nach Sichtflugregeln (vom 23.11.2006)
... Funkempfangsbereitschaft zu halten und auf Warnsignale gemäß § 4 der Anlage 2 zu achten, 4. sich nach Aufforderung der zuständigen Behörde ...
§ 21 LuftVO Signale und Zeichen (vom 04.08.2009)
... Beobachtet oder empfängt ein Luftfahrzeugführer Signale und Zeichen nach Anlage 2 , so hat er die dort vorgesehenen Maßnahmen zu treffen. (2) Die Signale und ... dort vorgesehenen Maßnahmen zu treffen. (2) Die Signale und Zeichen der Anlage 2 sind nur für die darin beschriebenen Zwecke anzuwenden; andere Signale und Zeichen, die ... sowie Zeichen; das gilt nicht gegenüber Signalen nach § 5 Abs. 1 Nr. 6 der Anlage 2. (4) Beobachtet ein Luftfahrzeugführer bei der Ansteuerung durch ein ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Ordnung und anderer Vorschriften des Luftverkehrs
V. v. 18.01.2010 BGBl. I S. 11
Artikel 1 LuftVOuaÄndV Änderung der Luftverkehrs-Ordnung
... Leuchtkörpern verbieten, bleiben unberührt." 4. § 7 der Anlage 2 (zu § 21) wird wie folgt geändert: a) Nach Absatz 3 wird folgender Absatz 4 ...
Zweite Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften über Anforderungen an den Betrieb der Luftfahrzeuge
V. v. 17.11.2006 BGBl. I S. 2644
Artikel 1 2. LuftfrAnfBetrLuftfÄndV Änderung der Luftverkehrs-Ordnung
... Funkempfangsbereitschaft zu halten und auf Warnsignale gemäß § 4 der Anlage 2 zu achten, 4. sich nach Aufforderung der zuständigen Behörde ... ihm nach § 16 Abs. 1 erteilten Erlaubnis verstößt;". 9. Die Anlage 2 (zu § 21 der Luftverkehrs-Ordnung) wird wie folgt geändert: a) § 4 wird ...
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