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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 05.11.2015 aufgehoben
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Anlage 4 - Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)
neugefasst durch B. v. 27.03.1999 BGBl. I S. 580; aufgehoben durch Artikel 8 V. v. 29.10.2015 BGBl. I S. 1894
Geltung ab 01.10.1969; FNA: 96-1-2 Luftverkehr
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Geltung ab 01.10.1969; FNA: 96-1-2 Luftverkehr
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Anlage 4 (zu § 10 Abs. 2 LuftVO) Luftraumklassifizierung und Flugverkehrsdienste
Klassen | zugelassene Art von Flügen *) | Umfang der Dienste | Staffelung durch die Flugsicherung **) | |
A | Kontrollierter Luftraum | nur nach IFR | Flugverkehrskontrolle | alle Luftfahrzeuge |
B | nach IFR und VFR | Flugverkehrskontrolle | alle Luftfahrzeuge | |
C | nach IFR | Flugverkehrskontrolle | IFR von IFR und IFR von VFR | |
nach VFR | 1. FVK zur Staffelung von IFR 2. VFR/VFR zur Verkehrsinformation (Ausweichempfehlungen auf Anfrage) | VFR von IFR | ||
Kontrollzone Klasse C | gleiche Voraussetzungen/Regelungen wie im Luftraum der Klasse "C" | |||
D | nach IFR | FVK einschl. Verkehrsinformationen über VFR-Flüge (Ausweichempfehlungen auf Anfrage) | IFR von IFR | |
nach VFR | Verkehrsinformationen VFR zu IFR und VFR zu VFR (Ausweichempfehlungen auf Anfrage) | entfällt | ||
Kontrollzone Klasse D | gleiche Voraussetzungen/Regelungen wie im Luftraum der Klasse "D" | |||
E | nach IFR | FVK einschl. Verkehrsinformationen über VFR-Flüge soweit möglich | IFR von IFR | |
nach VFR | Verkehrsinformationen soweit möglich | entfällt | ||
F | Unkontr. Luftraum | nach IFR | Flugverkehrsberatungsdienst soweit möglich | IFR von IFR soweit bekannt |
nach VFR | Fluginformationsdienst | entfällt | ||
G | VFR | Fluginformationsdienst | entfällt |
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- *)
- IFR = Flüge nach Instrumentenflugregeln, VFR = Flüge nach Sichtflugregeln.
- **)
- FVK = Flugverkehrskontrolle.
Text in der Fassung des Artikels 2 Gesetz zur Änderung luftverkehrsrechtlicher Vorschriften G. v. 24. August 2009 BGBl. I S. 2942 m.W.v. 29. August 2009
Frühere Fassungen von Anlage 4 LuftVO
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 29.08.2009 | Artikel 2 Gesetz zur Änderung luftverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 24.08.2009 BGBl. I S. 2942 |
aktuell vorher | 04.08.2009 | Artikel 11 Gesetz zur Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung und zur Änderung und Anpassung weiterer Vorschriften vom 29.07.2009 BGBl. I S. 2424 |
aktuell | vor 04.08.2009 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 4 LuftVO
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 4 LuftVO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
LuftVO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 10 LuftVO Luftraumordnung (vom 29.08.2009)
... je nach dem Umfang der dort vorgehaltenen Flugverkehrsdienste auf der Grundlage der in Anlage 4 beschriebenen Klassifizierung fest. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und ... Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung kann den Umfang der nach Anlage 4 in der Klassifizierung vorzuhaltenden Flugverkehrsdienste abweichend regeln, wenn die ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung luftverkehrsrechtlicher Vorschriften
G. v. 24.08.2009 BGBl. I S. 2942
Artikel 2 LuftVRÄndG Änderung der Luftverkehrs-Ordnung
... wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu Anlage 4 wie folgt gefasst: „Anlage 4 Luftraumklassifizierung und ... der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu Anlage 4 wie folgt gefasst: „Anlage 4 Luftraumklassifizierung und Flugverkehrsdienste". 2. § 5b Absatz 1 Satz 1 ... „Satz 2" durch die Angabe „Satz 2 oder 3" ersetzt. 5. In Anlage 4 (zu § 10 Absatz 2 LuftVO) wird in der Überschrift das Wort ...
Gesetz zur Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung und zur Änderung und Anpassung weiterer Vorschriften
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2424
Artikel 11 BAFGEG Änderung der Luftverkehrs-Ordnung
... „Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung" ersetzt. 19. In Anlage 4 (zu § 10 Abs. 2 LuftVO) werden in der Zeile „D" die Wörter ...
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