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Anlage 4 - Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)

neugefasst durch B. v. 27.03.1999 BGBl. I S. 580; aufgehoben durch Artikel 8 V. v. 29.10.2015 BGBl. I S. 1894
Geltung ab 01.10.1969; FNA: 96-1-2 Luftverkehr
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Anlage 4 (zu § 10 Abs. 2 LuftVO) Luftraumklassifizierung und Flugverkehrsdienste



Klassen zugelassene Art von Flügen *)Umfang der DiensteStaffelung durch die Flugsicherung **)
AKontrollierter Luftraumnur nach IFRFlugverkehrskontrollealle Luftfahrzeuge
Bnach IFR und VFRFlugverkehrskontrollealle Luftfahrzeuge
Cnach IFRFlugverkehrskontrolleIFR von IFR und IFR von VFR
 nach VFR1. FVK zur Staffelung von IFR
2. VFR/VFR zur Verkehrsinformation (Ausweichempfehlungen auf Anfrage)
VFR von IFR
Kontrollzone Klasse Cgleiche Voraussetzungen/Regelungen wie im Luftraum der Klasse "C"
Dnach IFRFVK einschl. Verkehrsinformationen über VFR-Flüge (Ausweichempfehlungen auf Anfrage)IFR von IFR
 nach VFRVerkehrsinformationen VFR zu IFR und VFR zu VFR (Ausweichempfehlungen auf Anfrage)entfällt
Kontrollzone Klasse Dgleiche Voraussetzungen/Regelungen wie im Luftraum der Klasse "D"
Enach IFRFVK einschl. Verkehrsinformationen über VFR-Flüge soweit möglichIFR von IFR
 nach VFRVerkehrsinformationen soweit möglichentfällt
FUnkontr. Luftraumnach IFRFlugverkehrsberatungsdienst soweit möglichIFR von IFR soweit bekannt
 nach VFRFluginformationsdienstentfällt
GVFRFluginformationsdienstentfällt

---
*)
IFR = Flüge nach Instrumentenflugregeln, VFR = Flüge nach Sichtflugregeln.
**)
FVK = Flugverkehrskontrolle.





 

Frühere Fassungen von Anlage 4 LuftVO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 29.08.2009Artikel 2 Gesetz zur Änderung luftverkehrsrechtlicher Vorschriften
vom 24.08.2009 BGBl. I S. 2942
aktuell vorher 04.08.2009Artikel 11 Gesetz zur Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung und zur Änderung und Anpassung weiterer Vorschriften
vom 29.07.2009 BGBl. I S. 2424
aktuellvor 04.08.2009früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 4 LuftVO

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 4 LuftVO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LuftVO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 10 LuftVO Luftraumordnung (vom 29.08.2009)
... je nach dem Umfang der dort vorgehaltenen Flugverkehrsdienste auf der Grundlage der in Anlage 4 beschriebenen Klassifizierung fest. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und ... Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung kann den Umfang der nach Anlage 4 in der Klassifizierung vorzuhaltenden Flugverkehrsdienste abweichend regeln, wenn die ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung luftverkehrsrechtlicher Vorschriften
G. v. 24.08.2009 BGBl. I S. 2942
Artikel 2 LuftVRÄndG Änderung der Luftverkehrs-Ordnung
... wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu Anlage 4 wie folgt gefasst: „Anlage 4 Luftraumklassifizierung und ... der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu Anlage 4 wie folgt gefasst: „Anlage 4 Luftraumklassifizierung und Flugverkehrsdienste". 2. § 5b Absatz 1 Satz 1 ... „Satz 2" durch die Angabe „Satz 2 oder 3" ersetzt. 5. In Anlage 4 (zu § 10 Absatz 2 LuftVO) wird in der Überschrift das Wort ...

Gesetz zur Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung und zur Änderung und Anpassung weiterer Vorschriften
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2424
Artikel 11 BAFGEG Änderung der Luftverkehrs-Ordnung
... „Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung" ersetzt. 19. In Anlage 4 (zu § 10 Abs. 2 LuftVO) werden in der Zeile „D" die Wörter ...