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Zitierungen von § 15 LuftVO
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 15 LuftVO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
LuftVO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4 LuftVO Anwendung der Flugregeln
... Der Betrieb eines Luftfahrzeugs richtet sich nach den Allgemeinen Regeln (§§ 6 bis 27a), die Führung eines Luftfahrzeugs während des Flugs zusätzlich nach den ...
§ 43 LuftVO Ordnungswidrigkeiten (vom 23.11.2006)
... 19. eine Ausweichregel des § 13 nicht befolgt; 19a. ohne Erlaubnis nach § 15 Abs. 1 Satz 1 startet oder landet; 19b. entgegen § 15a den Luftraum nutzt; ...
Zitat in folgenden Normen
Sechste Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
V. v. 19.08.2010 BGBl. I S. 1224
Anhang 6. LuftKostVÄndV zu Artikel 1 Nummer 6
... auf einem Flugplatz innerhalb von Betriebsbeschränkungszeiten (§ 25 LuftVG, § 15 LuftVO) a) Flugzeuge, Drehflügler, Motorsegler, ... Außenstarts und Außenlandungen von Luftfahrzeugen (§ 25 LuftVG, § 15 LuftVO), ohne VI. Nr. 15 30 bis 500 EUR 15. Erlaubnis für ... und Außenlandungen von nichtmotor- getriebenen Luftsportgeräten (§ 15 LuftVO) 50 bis 260 EUR 15a. Gebühr für die Ausnahme ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Zweite Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften über Anforderungen an den Betrieb der Luftfahrzeuge
V. v. 17.11.2006 BGBl. I S. 2644
Artikel 1 2. LuftfrAnfBetrLuftfÄndV Änderung der Luftverkehrs-Ordnung
... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 15 wird wie folgt gefasst: „§ 15 Erlaubnisbedürftige Außenstarts ... a) Die Angabe zu § 15 wird wie folgt gefasst: „§ 15 Erlaubnisbedürftige Außenstarts und Außenlandungen nach § 25 des ... nach § 25 des Luftverkehrsgesetzes". b) Nach der Angabe zu § 15 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 15a Verbotene Nutzung des ... durch die Angabe „§ 10 Abs. 1 Nr. 2" ersetzt. 4. Die §§ 15 und 16 werden durch die folgenden §§ 15, 15a und 16 ersetzt: „§ ... 2" ersetzt. 4. Die §§ 15 und 16 werden durch die folgenden §§ 15 , 15a und 16 ersetzt: „§ 15 Erlaubnisbedürftige Außenstarts und ... und 16 werden durch die folgenden §§ 15, 15a und 16 ersetzt: „§ 15 Erlaubnisbedürftige Außenstarts und Außenlandungen nach § 25 des ...
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