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Frühere Fassungen von § 6 Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.07.2021 | Artikel 1 Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 30.06.2021 BAnz AT 30.06.2021 V1 |
aktuell vorher | 20.05.2017 | Artikel 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 15.05.2017 BGBl. I S. 1194 |
aktuell vorher | 05.03.2013 | Artikel 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 01.03.2013 BGBl. I S. 355 |
aktuell vorher | 30.08.2008 | Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 06.08.2008 BGBl. I S. 1731 |
aktuell | vor 30.08.2008 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/3775/al53113.htm