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Zitierungen von § 8a Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8a FinDASa verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FinDASa selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
V. v. 01.03.2013 BGBl. I S. 355
Artikel 1 3. FinDASaVÄndV
... Stellvertreterin zu unterzeichnen ist." 7. Nach § 8 wird folgender § 8a eingefügt: „§ 8a Verbraucherbeirat (1) Als Mitglieder des ... 7. Nach § 8 wird folgender § 8a eingefügt: „§ 8a Verbraucherbeirat (1) Als Mitglieder des Verbraucherbeirats soll das Bundesministerium ...
Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
V. v. 30.06.2021 BAnz AT 30.06.2021 V1
Artikel 1 5. FinDASaVÄndV
... zu unterzeichnen ist. Das Nähere regelt die Geschäftsordnung." 9. § 8a Absatz 3 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Der Verbraucherbeirat kann auf Antrag des oder der ...
Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
G. v. 24.06.2022 BGBl. I S. 959
Artikel 22 GüZustAnpG Änderung der Verordnung über die Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
... § 8a Absatz 1 Nummer 4 der Anlage zur Verordnung über die Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 29. April 2002 (BGBl. I S. 1499), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 30. Juni 2021 ...
Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
V. v. 15.05.2017 BGBl. I S. 1194
Artikel 1 4. FinDASaVÄndV
... „Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V." ersetzt. 6. In § 8a Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 werden die Wörter „für Ernährung, Landwirtschaft und" durch die ...
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