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Zitierungen von § 2 Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 FinDASa verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FinDASa selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
V. v. 01.03.2013 BGBl. I S. 355
Artikel 1 3. FinDASaVÄndV
... bzw. der Präsidentin unmittelbar zugeordnet werden." 2. § 2 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Der Präsident bzw. die ...
Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
V. v. 30.06.2021 BAnz AT 30.06.2021 V1
Artikel 1 5. FinDASaVÄndV
... Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen (Bundesministerium) festgelegt." 2. § 2 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden die Wörter „und ... regelmäßig Informationen zur Arbeit der Bundesanstalt." 3. Nach § 2 wird folgender § 2a eingefügt: „§ 2a Beauftragter oder ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
V. v. 06.08.2008 BGBl. I S. 1731
Artikel 1 2. FinDASaVÄndV
... Präsidenten" durch das Wort Direktorium" ersetzt. 2. § 2 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: ...
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