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Zitierungen von § 3 Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 FinDASa verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FinDASa selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 FinDASa Vertretung des Verwaltungsrats (vom 01.07.2021)
... Stellvertreter vertreten. Im Übrigen ist nur Vertretung durch den jeweiligen nach § 3 Absatz 4 Satz 5 berufenen Vertreter ...
§ 6 FinDASa Sitzungen des Verwaltungsrats (vom 01.07.2021)
... Interessen eines Unternehmens berührt, zu dem dieses Mitglied in einer Rechtsbeziehung der in § 3 Absatz 2 Satz 2 genannten Art steht. In Zweifelsfällen berät und entscheidet der ...
§ 8 FinDASa Fachbeirat (vom 01.07.2021)
... ist möglich. Für die Mitglieder des Fachbeirats gelten die Vorschriften des § 3 Absatz 3, Absatz 4 Satz 7 und Absatz 5 entsprechend. Im Fall der Verhinderung können Mitglieder unter Beachtung des ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
V. v. 01.03.2013 BGBl. I S. 355
Artikel 1 3. FinDASaVÄndV
... auf Vorschlag des Präsidenten bzw. der Präsidentin bestimmt." 3. § 3 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 3 Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Verwaltungsrats". b) In Absatz 1 ... eines Unternehmens berührt, zu dem dieses Mitglied in einer Rechtsbeziehung der in § 3 Absatz 2 Satz 2 genannten Art steht. In Zweifelsfällen berät und entscheidet der ...

FMSA-Neuordnungsgesetz (FMSANeuOG)
G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3171
Artikel 8 FMSANeuOG Änderung der Verordnung über die Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
... Organisationseinheiten zur Verfügung stehen." 3. § 3 Absatz 4 wird wie folgt geändert: a) Dem Satz 1 wird folgender Satz vorangestellt: ...

Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
V. v. 30.06.2021 BAnz AT 30.06.2021 V1
Artikel 1 5. FinDASaVÄndV
... soweit dabei Themen des Anleger- und Verbraucherschutzes berührt werden." 4. § 3 Absatz 4 wird wie folgt gefasst: „(4) Für die Verwaltungsratsmitglieder nach § ... Absatz 2 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 2 werden die Wörter „ § 3 Absatz 3, Absatz 4 Satz 4" durch die Wörter „§ 3 Absatz 3, Absatz 4 Satz 7" ersetzt. ... die Wörter „§ 3 Absatz 3, Absatz 4 Satz 4" durch die Wörter „ § 3 Absatz 3, Absatz 4 Satz 7" ersetzt. bb) In Satz 3 werden die Wörter „bzw. der" ...

Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
V. v. 15.05.2017 BGBl. I S. 1194
Artikel 1 4. FinDASaVÄndV
... 2016 (BGBl. I S. 3171) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 3 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 3 werden das Wort ... § 8 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe „ § 3 Abs. 3, Abs. 4 Satz 3 und Abs. 5 " durch die Angabe „§ 3 Absatz 3, Absatz 4 Satz 4 und Absatz 5" ersetzt. ... 2 wird die Angabe „§ 3 Abs. 3, Abs. 4 Satz 3 und Abs. 5" durch die Angabe „ § 3 Absatz 3, Absatz 4 Satz 4 und Absatz 5 " ersetzt. b) Absatz 4 Satz 1 wird wie folgt geändert: aa) Im ...
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