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Zitierungen von § 6 Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 FinDASa verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FinDASa selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 FinDASa Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Verwaltungsrats (vom 01.07.2021)
... eines der Finanzdienstleistungsaufsicht unterliegenden Unternehmens soll nicht erfolgen. § 6 Absatz 5 bleibt unberührt. (3) Die Mitgliedschaft im Verwaltungsrat erlischt, ...
§ 8 FinDASa Fachbeirat (vom 01.07.2021)
... oder der Präsidentin und der Exekutivdirektoren und Exekutivdirektorinnen gilt § 6 Absatz 3 Satz 2 entsprechend. Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Der Vorsitzende des ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
V. v. 01.03.2013 BGBl. I S. 355
Artikel 1 3. FinDASaVÄndV
... andere Mitglieder des Verwaltungsrats das Verlangen unterstützen." 5. § 6 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 wird das Wort ...

Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
V. v. 30.06.2021 BAnz AT 30.06.2021 V1
Artikel 1 5. FinDASaVÄndV
... „Satz 3 zweiter Halbsatz" durch die Angabe „Satz 5" ersetzt. 7. § 6 Absatz 3 wird wie folgt gefasst: „(3) An der Sitzung des Verwaltungsrats nehmen der ... oder der Präsidentin und der Exekutivdirektoren und Exekutivdirektorinnen gilt § 6 Absatz 3 Satz 2 entsprechend. Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Der Vorsitzende des Fachbeirats kann ...

Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
V. v. 15.05.2017 BGBl. I S. 1194
Artikel 1 4. FinDASaVÄndV
... Organ eines der Finanzdienstleistungsaufsicht unterliegenden Unternehmens soll nicht erfolgen. § 6 Absatz 5 bleibt unberührt." c) In Absatz 6 Satz 1 wird die Angabe „Buchstabe ... 2" durch die Angabe „Absatz 4 Satz 3 zweiter Halbsatz" ersetzt. 4. In § 6 Absatz 4 Satz 1 wird die Angabe „Buchstabe f" durch die Angabe „Buchstabe d" ersetzt. ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
V. v. 06.08.2008 BGBl. I S. 1731
Artikel 1 2. FinDASaVÄndV
... Exekutivdirektor bzw. die jeweilige Exekutivdirektorin" eingefügt. 4. § 6 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 Satz 2 werden die Wörter „Der ... bzw. der Präsidentin und der Exekutivdirektoren bzw. Exekutivdirektorinnen gilt § 6 Abs. 3 Satz 2 entsprechend." b) In Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe „Satz ...