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Zitierungen von § 9 Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 FinDASa verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FinDASa selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
V. v. 01.03.2013 BGBl. I S. 355
Artikel 1 3. FinDASaVÄndV
... des § 8 Absatz 1 bis 3 und 7 sind entsprechend anzuwenden." 8. In § 9 Absatz 2 Satz 2 wird das Wort „einem" durch das Wort „einen" ersetzt. ...
Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
V. v. 30.06.2021 BAnz AT 30.06.2021 V1
Artikel 1 5. FinDASaVÄndV
... oder Anlegerschutzes Empfehlungen an die Bundesanstalt aussprechen." 10. § 9 Absatz 2 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 Satzteil vor Nummer 1 werden die ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
V. v. 06.08.2008 BGBl. I S. 1731
Artikel 1 2. FinDASaVÄndV
... ersetzt. f) Absatz 7 wird neuer Absatz 6. 6. § 9 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird wie folgt geändert: ...
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