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Zitierungen von § 12 Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12 FinDASa verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FinDASa selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
V. v. 01.03.2013 BGBl. I S. 355
Artikel 1 3. FinDASaVÄndV
... 2 wird das Wort „einem" durch das Wort „einen" ersetzt. 9. § 12 wird wie folgt gefasst: „§ 12 Veröffentlichung der Satzung ... ersetzt. 9. § 12 wird wie folgt gefasst: „§ 12 Veröffentlichung der Satzung Die Satzung und Änderungen an der Satzung sind ...
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