§ 2 - SGB-Beglaubigungsverordnung (SGBBeglV)

V. v. 11.04.2003 BGBl. I S. 528
Geltung ab 01.02.2003; FNA: 860-10-1-1 Sozialgesetzbuch

§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten



Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Februar 2003 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung zur Bestimmung der zu Beglaubigungen befugten Behörden nach dem Sozialgesetzbuch vom 27. September 1985 (BGBl. I S. 1952) außer Kraft.



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