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Synopse aller Änderungen des Einführungsgesetz zur Strafprozeßordnung am 25.04.2006
Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 25. April 2006 durch Artikel 67 des 1. BMJBBG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des EGStPO.Hervorhebungen: alter Text, neuer Text
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a.F. (alte Fassung) in der vor dem 25.04.2006 geltenden Fassung | n.F. (neue Fassung) in der am 25.04.2006 geltenden Fassung durch Artikel 67 G v 19.04.2006 BGBl. I 866 |
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(Text alte Fassung) § 1 | (Text neue Fassung)§ 1 (aufgehoben) |
Die Strafprozeßordnung tritt im ganzen Umfang des Reichs gleichzeitig mit dem Gerichtsverfassungsgesetz in Kraft. | |
§ 5 | § 5 (aufgehoben) |
Die prozeßrechtlichen Vorschriften der Reichsgesetze werden durch die Strafprozeßordnung nicht berührt. |
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/3789/v142157-2006-04-25.htm