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§ 8 - Umwandlungssteuergesetz 2002 (UmwStG 2002)

neugefasst durch B. v. 15.10.2002 BGBl. I S. 4133, 2003 I 738; geändert durch Artikel 3 G. v. 16.05.2003 BGBl. I S. 660
Geltung ab 01.01.1995; FNA: 610-6-13-2 Allgemeines Steuerrecht
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§ 8 Vermögensübergang auf eine Personengesellschaft ohne Betriebsvermögen



(1) Wird das übergehende Vermögen nicht Betriebsvermögen der übernehmenden Personengesellschaft, so sind die infolge des Vermögensübergangs entstehenden Einkünfte bei den Gesellschaftern der Personengesellschaft zu ermitteln. § 4 Abs. 2 und 3, § 5 Abs. 1 und § 7 gelten entsprechend.

(2) In den Fällen des Absatzes 1 sind § 17 Abs. 3, § 22 Nr. 2 und § 34 Abs. 1 und 3 des Einkommensteuergesetzes nicht anzuwenden.



 

Zitierungen von § 8 UmwStG 2002

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 UmwStG 2002 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in UmwStG 2002 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 9 UmwStG 2002 Entsprechende Anwendung von Vorschriften beim Vermögensübergang auf eine natürliche Person
... Person, so sind § 4 Abs. 2 Satz 1 und 2 und Abs. 3 sowie § 5 Abs. 1, § 7 und § 8 Abs. 2 sinngemäß ...
§ 14 UmwStG 2002 Entsprechende Anwendung von Vorschriften, Eröffnungsbilanz
... Formwechsels einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft sind die §§ 3 bis 8 und 10 entsprechend anzuwenden. Die Kapitalgesellschaft hat für steuerliche Zwecke ...
§ 16 UmwStG 2002 Aufspaltung oder Abspaltung auf eine Personengesellschaft
... oder Abspaltung auf eine Personengesellschaft übergeht, gelten die §§ 3 bis 8 , 10 und 15 entsprechend. § 10 ist für den in § 40 Abs. 2 Satz 3 des ...
§ 18 UmwStG 2002 Gewerbesteuer bei Vermögensübergang auf eine Personengesellschaft oder auf eine natürliche Person sowie bei Formwechsel in eine Personengesellschaft
...  Die §§ 3 bis 9, 14 und 16 gelten bei Vermögensübergang auf eine Personengesellschaft oder auf ...
§ 27 UmwStG 2002 Anwendungsvorschriften
... erstmals auf Einbringungen nach dem 31. Dezember 2001 anzuwenden. (8) § 7, § 8 Abs. 2, die §§ 9 und 10 sowie § 13 Abs. 1 in der Fassung des Artikels 3 des ...