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Zitierungen von § 5 UmwStG 2002
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 UmwStG 2002 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
UmwStG 2002 selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 8 UmwStG 2002 Vermögensübergang auf eine Personengesellschaft ohne Betriebsvermögen
... den Gesellschaftern der Personengesellschaft zu ermitteln. § 4 Abs. 2 und 3, § 5 Abs. 1 und § 7 gelten entsprechend. (2) In den Fällen des Absatzes 1 sind ...
§ 9 UmwStG 2002 Entsprechende Anwendung von Vorschriften beim Vermögensübergang auf eine natürliche Person
... Körperschaft Betriebsvermögen einer natürlichen Person, so sind die §§ 4 bis 7 entsprechend anzuwenden. (2) Wird das Vermögen der übertragenden ... einer natürlichen Person, so sind § 4 Abs. 2 Satz 1 und 2 und Abs. 3 sowie § 5 Abs. 1, § 7 und § 8 Abs. 2 sinngemäß ...
§ 12 UmwStG 2002 Auswirkungen auf den Gewinn der übernehmenden Körperschaft
... Jahren fortgeführt wird. (4) § 4 Abs. 2 Satz 3 und Abs. 3 sowie § 5 Abs. 1 gelten entsprechend. § 6 Abs. 1 und 2 gilt sinngemäß für den Teil des ...
§ 14 UmwStG 2002 Entsprechende Anwendung von Vorschriften, Eröffnungsbilanz
... des Formwechsels einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft sind die §§ 3 bis 8 und 10 entsprechend anzuwenden. Die Kapitalgesellschaft hat für steuerliche ...
§ 16 UmwStG 2002 Aufspaltung oder Abspaltung auf eine Personengesellschaft
... Aufspaltung oder Abspaltung auf eine Personengesellschaft übergeht, gelten die §§ 3 bis 8, 10 und 15 entsprechend. § 10 ist für den in § 40 Abs. 2 Satz 3 des ...
§ 18 UmwStG 2002 Gewerbesteuer bei Vermögensübergang auf eine Personengesellschaft oder auf eine natürliche Person sowie bei Formwechsel in eine Personengesellschaft
... Die §§ 3 bis 9, 14 und 16 gelten bei Vermögensübergang auf eine Personengesellschaft oder auf ...
§ 27 UmwStG 2002 Anwendungsvorschriften
... vor dem 1. Januar 1997 liegt. (3) § 4 Abs. 5 und 6, § 5 Abs. 2, §§ 7 und 12 Abs. 2 und 3 sind erstmals auf Umwandlungsvorgänge anzuwenden, ...
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