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III. - Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Bundespatentgerichts in Angelegenheiten nach den Beihilfevorschriften (PatGerWidAnO k.a.Abk.)

A. v. 16.07.2002 BGBl. I S. 2669; aufgehoben durch § 4 A. v. 31.05.2017 BGBl. I S. 1471
Geltung ab 01.08.2002; FNA: 2030-14-123 Beamte
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III.



Diese Anordnung wird vorbehaltlich des Satzes 2 am 1. August 2002 wirksam. Sie ist nicht anzuwenden auf vor dem 1. August 2002 erhobene Widersprüche oder Klagen.

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