Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Erprobung der Ausbildungsberufe Berg- und Maschinenmann - Vortrieb und Gewinnung -, Berg-und Maschinenmann - Montage und Wartung-, Berg- und Maschinenmann - Förderung und Transport - vom 4. Mai 1977 (BGBl. I S. 676) mit Ausnahme des §
4 außer Kraft; §
4 tritt erst mit Ablauf des 31. Juli 1980 außer Kraft. §
9 Abs. 1 und 4 dieser Verordnung bleibt unberührt.