Änderung Anlage Verordnung über die Berufsausbildung zum Berg- und Maschinenmann und zur Berg- und Maschinenfrau vom 03.08.2013

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Anlage a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 03.08.2013 geltenden Fassung
Anlage n.F. (neue Fassung)
in der am 03.08.2013 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 29.07.2013 BGBl. I S. 2834
 

(Text alte Fassung)

Anlage (zu § 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Berg- und Maschinenmann


(Text neue Fassung)

Anlage (zu § 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Berg- und Maschinenmann und zur Berg- und Maschinenfrau


(Textabschnitt unverändert)

(siehe BGBl. I 1979 S. 837ff)



 



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