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§ 1 - Erste Verordnung zur Durchführung des § 39 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes (1. BewG39DV k.a.Abk.)
§ 1
§ 1 wird in 2 Vorschriften zitiert
Für die Hauptbewertungsstützpunkte werden auf den 1. Januar 1964 Vergleichszahlen festgesetzt. Sie sind
- 1.
- für die landwirtschaftliche Nutzung ohne Sonderkulturen der Anlage 1,
- 2.
- für die Sonderkulturen Hopfen und Spargel der Anlage 2
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Zitierungen von § 1 Erste Verordnung zur Durchführung des § 39 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 1. BewG39DV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
1. BewG39DV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Anlage 2 1. BewG39DV (zu § 1 Nr. 2) Hauptbewertungsstützpunkte der Sonderkulturen Hopfen und Spargel
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/3793/a53272.htm