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§ 16 - Drittes Verstromungsgesetz (3. VerstromG k.a.Abk.)
neugefasst durch B. v. 19.04.1990 BGBl. I S. 917; zuletzt geändert durch Artikel 322 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
Geltung ab 01.01.1981; FNA: 754-2 Energieversorgung
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Geltung ab 01.01.1981; FNA: 754-2 Energieversorgung
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§ 16 (weggefallen)
Text in der Fassung des Artikels 11 Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales G. v. 25. April 2007 BGBl. I S. 594 m.W.v. 5. Mai 2007
Frühere Fassungen von § 16 Drittes Verstromungsgesetz
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 05.05.2007 | Artikel 11 Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 25.04.2007 BGBl. I S. 594 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 16 Drittes Verstromungsgesetz
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16 3. VerstromG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
3. VerstromG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 3. VerstromG Ausgleichsfonds zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes (vom 08.09.2015)
... für eine Verstromungsreserve nach § 7, 6. Zuschüsse nach § 16. Außer für die in Satz 1 genannten Zwecke sowie für die Tilgung und ...
§ 5 3. VerstromG Zuschüsse für Zusatzmengen (vom 08.09.2015)
... aus eigener Förderung an ein unternehmenseigenes Kraftwerk. Zuschüsse nach § 16 Abs. 2, die für die Zusatzmenge gezahlt werden, sind anzurechnen. (2) Die ...
§ 13 3. VerstromG Melde- und Auskunftspflichten
... 5. (weggefallen) 6. die Zuschüsse nach § 16 Abs. 2 festzusetzen. (2) Die Betreiber von Kraftwerken haben binnen zwei Monaten nach ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
G. v. 25.04.2007 BGBl. I S. 594
Artikel 11 2. BMWiuBMASBBG Änderung des Dritten Verstromungsgesetzes
... Die §§ 16 und 18 des Dritten Verstromungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 1990 ...
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