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§ 18 - Drittes Verstromungsgesetz (3. VerstromG k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 19.04.1990 BGBl. I S. 917; zuletzt geändert durch Artikel 322 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
Geltung ab 01.01.1981; FNA: 754-2 Energieversorgung
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§ 18 (weggefallen)








 

Frühere Fassungen von § 18 Drittes Verstromungsgesetz

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 05.05.2007Artikel 11 Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
vom 25.04.2007 BGBl. I S. 594

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 18 Drittes Verstromungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 18 3. VerstromG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 3. VerstromG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
G. v. 25.04.2007 BGBl. I S. 594
Artikel 11 2. BMWiuBMASBBG Änderung des Dritten Verstromungsgesetzes
...  Die §§ 16 und 18 des Dritten Verstromungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 1990 (BGBl. I S. ...