interne Verweise§ 15 3. VerstromG Ordnungswidrigkeiten ... handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 13 Abs. 1 eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt ... nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegt, 2. entgegen § 13 Abs. 2 bis 6 eine vorgeschriebene Meldung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht ... vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet, 3. entgegen § 13 Abs. 7 das Betreten von Grundstücken oder Geschäftsräumen, die Vornahme von ... in geschäftliche Unterlagen nicht duldet, 4. entgegen § 13 Abs. 5a Unterlagen nicht für die vorgeschriebene Dauer aufbewahrt. (3) Die ...
Zitate in aufgehobenen TitelnGesetz zur Abwicklung des Ausgleichsfonds nach dem Dritten Verstromungsgesetz
G. v. 12.12.1995 BGBl. I S. 1638; aufgehoben durch Artikel 42 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
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