Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
- Allgemeine Fertigkeiten und Kenntnisse:
- a)
- Arbeitsschutz, Unfallverhütung, Brandschutz, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung,
- b)
- Kenntnisse des Ausbildungsbetriebs und Mitwirken an Arbeitsabläufen,
- c)
- Kenntnisse der arbeits- und sozialrechtlichen Regelungen,
- d)
- Umgehen mit Werk-, Hilfs- und Betriebsstoffen,
- e)
- Lesen technischer Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen sowie Anwenden von Handbüchern und Tabellen,
- f)
- Instandhalten von Werk- und Meßzeugen, Maschinen und Geräten,
- g)
- Überwachen der Betriebssicherheit von elektrisch angetriebenen Maschinen und Geräten sowie von Schweißanlagen,
- h)
- Kenntnisse elektrischer Einrichtungen, Messen elektrischer Größen;
- 2.
- Zusammenbauen K von Montieren undälteanlagen und kältetechnischen Einrichtungen:
- a)
- Zusammenbauen von verschiedenen Komponenten,
- b)
- Verlegen und Anschließen von Rohrleitungen, Anfertigen und Montieren von Konsolen, Halterungen und Gestellen,
- c)
- Anschließen von vorgefertigten Kälte- und Elektroeinheiten,
- d)
- Ausführen von Maßnahmen des Schall- und Korrosionsschutzes und der Isoliertechnik;
- 3.
- Inbetriebnehmen von Kälteanlagen und kältetechnischen Einrichtungen;
- 4.
- Warten und Instandsetzen von Kälteanlagen und kältetechnischen Einrichtungen;
- 5.
- Messen und Prüfen an Kälteanlagen und kältetechnischen Einrichtungen;
- 6.
- Regeln, Steuern und Justieren.