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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.03.2013 aufgehoben
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§ 1 - Verordnung über die Bildung von Bezirkspersonalräten bei militärischen Dienststellen (MilBezPersRatV k.a.Abk.)
V. v. 08.02.1991 BGBl. I S. 424; aufgehoben durch Artikel 3 Abs. 2 V. v. 21.08.2012 BGBl. I S. 1804
Geltung ab 22.01.1991; FNA: 51-3-1 Rechtsstellung der Soldaten
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Geltung ab 22.01.1991; FNA: 51-3-1 Rechtsstellung der Soldaten
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§ 1
Bezirkspersonalräte werden bei folgenden, den Behörden der Mittelstufe nach § 6 Abs. 2 Satz 2 des Bundespersonalvertretungsgesetzes entsprechenden militärischen Dienststellen gebildet:
- 1.
- Streitkräfteunterstützungskommando,
- 2.
- Streitkräfteamt,
- 3.
- Sanitätsführungskommando,
- 4.
- (aufgehoben)
- 5.
- (aufgehoben)
- 6.
- Heeresamt,
- 7.
- Luftwaffenamt,
- 8.
- Marineamt,
- 9.
- Sanitätsamt der Bundeswehr,
- 10.
- Heeresführungskommando,
- 11.
- (aufgehoben)
- 12.
- Luftwaffenführungskommando.
Text in der Fassung des Artikels 1 Verordnung zur Neuordnung der Bezirkspersonalräte bei militärischen Dienststellen V. v. 21. August 2012 BGBl. I S. 1804 m.W.v. 31. August 2012
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Frühere Fassungen von § 1 Verordnung über die Bildung von Bezirkspersonalräten bei militärischen Dienststellen
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 31.08.2012 | Artikel 1 Verordnung zur Neuordnung der Bezirkspersonalräte bei militärischen Dienststellen vom 21.08.2012 BGBl. I S. 1804 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 1 Verordnung über die Bildung von Bezirkspersonalräten bei militärischen Dienststellen
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 MilBezPersRatV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MilBezPersRatV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Neuordnung der Bezirkspersonalräte bei militärischen Dienststellen
V. v. 21.08.2012 BGBl. I S. 1804
Artikel 1 SKBPRVEV Änderung der Verordnung über die Bildung von Bezirkspersonalräten bei militärischen Dienststellen
... 1 Nummer 4, 5 und 11 der Verordnung über die Bildung von Bezirkspersonalräten bei ...
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