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Zitierungen von § 16 DerivateV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16 DerivateV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
DerivateV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 6 DerivateV Grundlagen und Abgrenzung (vom 01.07.2011)
... Ansatz nach den §§ 8 bis 14 oder der einfache Ansatz nach den §§ 15 bis 17d zu verwenden. Die Methode ist in eigener Verantwortung auf Basis der Analyse des ...
§ 15 DerivateV Risikobegrenzung (vom 01.07.2011)
... Der Anrechnungsbetrag für das Marktrisiko nach § 16 Absatz 3 darf zu keinem Zeitpunkt den Wert des Sondervermögens übersteigen. ...
§ 16a DerivateV Unberücksichtigte Derivate (vom 01.07.2011)
... der Ermittlung des Anrechnungsbetrags nach § 16 Absatz 3 dürfen unberücksichtigt bleiben: 1. Swaps, die die Entwicklung von ...
§ 17a DerivateV Anerkennung von Absicherungsgeschäften (vom 01.07.2011)
... Bei der Ermittlung des Anrechnungsbetrags für das Marktrisiko nach § 16 Absatz 3 können Absicherungsgeschäfte berücksichtigt werden. Dem ... nach Verrechnung resultierende Anrechnungsbetrag ist als absoluter Wert in die Summe nach § 16 Absatz 3 einzubeziehen. Verrechnungen dürfen nur unter den Voraussetzungen ... werden, 3. der Anrechnungsbetrag der Derivate nach den Vorgaben des § 16 Absatz 1 Satz 1 ermittelt wird und 4. sich die Derivate beziehen auf a) den ...
§ 17b DerivateV Absicherungen bei Zinsderivaten (vom 01.07.2011)
... Das Basiswertäquivalent ergibt sich in diesem Fall entgegen den Vorgaben aus § 16 aus der Duration des Zinsderivats dividiert durch die Zielduration des Sondervermögens ...
§ 17c DerivateV Wertpapierdarlehen und Pensionsgeschäfte (vom 01.07.2011)
... muss bei der Ermittlung des Anrechnungsbetrags für das Marktrisiko nach § 16 Absatz 3 mit den zugehörigen Anrechnungsbeträgen einbezogen werden. ...
§ 20 DerivateV Verwendung des einfachen Ansatzes (vom 01.07.2011)
... Für die Zwecke des § 18 ist grundsätzlich der einfache Ansatz nach § 16 zu verwenden. Dazu sind für die Derivate und derivativen Komponenten im Sinne des ... Sinne des § 18 die Anrechnungsbeträge für das Marktrisiko gemäß § 16 dem Aussteller des jeweiligen Basiswerts zuzurechnen. Sind die Voraussetzungen des ...
§ 27 DerivateV Erwerb strukturierter Produkte (vom 01.07.2011)
... die Ermittlung der Anrechnungsbeträge für das Marktrisiko gemäß § 16 und für die Einbeziehung bei der Berechnung der Auslastung der Ausstellergrenzen ... 20 in seine Komponenten zu zerlegen und als Kombination dieser Komponenten gemäß § 16 Absatz 6 auf die jeweiligen Anlagegrenzen anzurechnen. Die Zerlegung ist nachvollziehbar ...
§ 28c DerivateV Berichte über Derivate (vom 01.07.2011)
... deren jeweilige Anrechnungsbeträge für das Marktrisiko nach § 8 oder § 16 , für das Emittentenrisiko nach § 18 sowie das Kontrahentenrisiko nach § 22 ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Derivateverordnung
V. v. 28.06.2011 BGBl. I S. 1278
Artikel 1 1. DerivateVÄndV Änderung der Derivateverordnung
... oder das Währungsrisiko" durch die Wörter „Marktrisiko nach § 16 Absatz 3" ersetzt und die Wörter „das Zweifache des Werts" durch die ... Wert" ersetzt. b) Absatz 2 Satz 2 wird aufgehoben. 16. § 16 wird wie folgt gefasst: „§ 16 Anrechnungsbetrag für das Marktrisiko ... Satz 2 wird aufgehoben. 16. § 16 wird wie folgt gefasst: „§ 16 Anrechnungsbetrag für das Marktrisiko (1) Der Anrechnungsbetrag für das ... aller potenziellen Marktszenarien erreichen kann." 17. Nach § 16 wird der folgende § 16a eingefügt: „§ 16a Unberücksichtigte ... Unberücksichtigte Derivate Bei der Ermittlung des Anrechnungsbetrags nach § 16 Absatz 3 dürfen unberücksichtigt bleiben: 1. Swaps, die die Entwicklung von ... (1) Bei der Ermittlung des Anrechnungsbetrags für das Marktrisiko nach § 16 Absatz 3 können Absicherungsgeschäfte berücksichtigt werden. Dem Anrechnungsbetrag ... nach Verrechnung resultierende Anrechnungsbetrag ist als absoluter Wert in die Summe nach § 16 Absatz 3 einzubeziehen. Verrechnungen dürfen nur unter den Voraussetzungen erfolgen, dass ... werden, 3. der Anrechnungsbetrag der Derivate nach den Vorgaben des § 16 Absatz 1 Satz 1 ermittelt wird und 4. sich die Derivate beziehen auf a) ... Das Basiswertäquivalent ergibt sich in diesem Fall entgegen den Vorgaben aus § 16 aus der Duration des Zinsderivats dividiert durch die Zielduration des Sondervermögens ... muss bei der Ermittlung des Anrechnungsbetrags für das Marktrisiko nach § 16 Absatz 3 mit den zugehörigen Anrechnungsbeträgen einbezogen werden. Ausgenommen hiervon ... Für die Zwecke des § 18 ist grundsätzlich der einfache Ansatz nach § 16 zu verwenden. Dazu sind für die Derivate und derivativen Komponenten im Sinne des § 18 ... Sinne des § 18 die Anrechnungsbeträge für das Marktrisiko gemäß § 16 dem Aussteller des jeweiligen Basiswerts zuzurechnen. Sind die Voraussetzungen des § 17a ... eingefügt. 27. In § 27 Absatz 2 wird die Angabe „§ 16 Abs. 2" durch die Angabe „§ 16 Absatz 6" ersetzt. 28. Nach § ... In § 27 Absatz 2 wird die Angabe „§ 16 Abs. 2" durch die Angabe „§ 16 Absatz 6" ersetzt. 28. Nach § 28 wird folgender neuer Abschnitt 6 ... deren jeweilige Anrechnungsbeträge für das Marktrisiko nach § 8 oder § 16 , für das Emittentenrisiko nach § 18 sowie das Kontrahentenrisiko nach § 22 ...
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