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Zitierungen von § 4 Gesetz zur Übernahme der Beamten und Arbeitnehmer der Bundesanstalt für Flugsicherung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 BAFlSBAÜbnG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BAFlSBAÜbnG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung und zur Änderung und Anpassung weiterer Vorschriften
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2424
Artikel 8 BAFGEG Änderung des Gesetzes zur Übernahme der Beamten und Arbeitnehmer der Bundesanstalt für Flugsicherung
... I S. 1370)" angefügt. 3. Nach § 3 werden die folgenden §§ 4 und 5 angefügt: „§ 4 (1) Die in § 1 Abs. 1 genannten ... Nach § 3 werden die folgenden §§ 4 und 5 angefügt: „§ 4 (1) Die in § 1 Abs. 1 genannten Beschäftigten gelten im Sinne des ...

Gesetz zur Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes
G. v. 09.06.2021 BGBl. I S. 1614
Artikel 6 BPersVGNG Änderung des Gesetzes zur Übernahme der Beamten und Arbeitnehmer der Bundesanstalt für Flugsicherung
...  § 4 Absatz 1 zweiter Halbsatz des Gesetzes zur Übernahme der Beamten und Arbeitnehmer der Bundesanstalt für Flugsicherung vom 23. Juli 1992 (BGBl. I S. 1370, 1376), das zuletzt durch Artikel 578 der Verordnung vom 31. ...
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