Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2010 aufgehoben
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§ 1 - Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach § 163 Abs. 1 Satz 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes auf das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (VAG§163V k.a.Abk.)
Die Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach § 163 Abs. 1 Satz 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes wird auf das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen übertragen.