Tools:
Update via:
Zitierungen von § 1 Gesetz über eine Wiedereingliederungshilfe im Wohnungsbau für rückkehrende Ausländer
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 AuslWoBauG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AuslWoBauG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 AuslWoBauG Höhe der Bausparsumme
... nach § 1 verwendete Bausparsumme darf für den Bausparer insgesamt 60.000 Deutsche Mark nicht ...
§ 6 AuslWoBauG Befristung
... Die Vorschriften der §§ 1 bis 5 gelten nur für Bausparverträge, mit deren Auszahlung bis zum 31. Dezember 1993 ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/3842/v53730.htm