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Zitierungen von § 6 Gesetz über eine Wiedereingliederungshilfe im Wohnungsbau für rückkehrende Ausländer
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 AuslWoBauG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AuslWoBauG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 AuslWoBauG Berechtigter
... der Auszahlung der Bausparsumme oder eines Gelddarlehens zur Zwischenfinanzierung nach § 6 Abs. 2 im Besitz einer gültigen Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis zu ...
§ 3 AuslWoBauG Rückkehrverpflichtung
... werden soll. (2) Absatz 1 gilt auch im Falle der Zwischenfinanzierung nach § 6 Abs. 2. Ist mit der Auszahlung der Bausparsumme bis zum Ablauf der Frist nach § 6 Abs. 1 noch ... nach § 6 Abs. 2. Ist mit der Auszahlung der Bausparsumme bis zum Ablauf der Frist nach § 6 Abs. 1 noch nicht begonnen worden, tritt an die Stelle des Beginns der Auszahlung der 31. Dezember ...
§ 4 AuslWoBauG Unverzügliche Rückzahlung des Bauspardarlehens
... Bauspardarlehen oder ein Gelddarlehen zur Zwischenfinanzierung nach § 6 Abs. 2 ist unverzüglich zurückzuzahlen, wenn der Bausparer nicht spätestens vier ...
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