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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2009 aufgehoben

§ 1 - Gesetz zur Änderung der Grenze des Freihafens Emden (FrHfEmdGrÄndG k.a.Abk.)

G. v. 19.12.2000 BGBl. I S. 1762; aufgehoben durch § 1 G. v. 07.07.2009 BGBl. I S. 1713
Geltung ab 23.12.2000; FNA: 613-9 Zölle
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§ 1 Grenze des Freihafens



Die Grenze des Freihafens Emden wird wie folgt geändert:

Die neue Grenze verläuft von dem Schnittpunkt der Verlängerung der Begrenzung des westlichen Kais des Containerterminals Nordkai mit einer parallel zur südlichen Kaikante des Binnenschiffbeckens im Abstand von 30 m führenden Linie, folgt dieser in einer Länge von 422 m bis zur östlichen Kaikante des Binnenschiffbeckens, knickt dann rechtwinklig nach Süden ab, um nach 95 m rechtwinklig nach Osten abzubiegen, wo sie nach 30 m wiederum rechtwinklig in einer Länge von 42,7 m nach Süden weiterläuft. Sie biegt dann im Winkel von 52° nach Südost, um 35 m annähernd parallel zum dortigen Eisenbahngleis bis zum rechtwinklig dazu stehenden Gleistor Nr. 12 zu verlaufen. Die Grenze folgt dem Gleistor auf 16 m und biegt dann nach Süden, um nach 106 m rechtwinklig nach Osten abzuknicken, wo sie nach 15,3 m wiederum im rechten Winkel in einer Länge von 7,5 m nach Süden weiterläuft. Anschließend biegt sie im rechten Winkel ab, um 5 m auf die östliche Kaikante des Nordkais zuzulaufen, von wo aus sie rechtwinklig nach Süden schwenkt. Sie verläuft dort dann entlang der Wasserlinie der östlichen Böschung des Neuen Binnenhafens, knickt nach 140 m wasserseitig im Winkel von 39° nach Südwesten ab, um bis zu einem Schnittpunkt zu laufen, der durch diese Linie mit einer Parallelen im Abstand von 215 m südlich des Nordkais gebildet wird. Sie folgt dieser Parallelen bis zur Verlängerung der Begrenzung des westlichen Kais des Containerterminals, schwenkt nach Norden auf diese Begrenzung zu, verläuft dort entlang der Wasserlinie der sich anschließenden Böschung (geneigtes Uferdeckwerk) und führt dann in gerader Verlängerung bis zum Schnittpunkt mit der nördlichen Begrenzung des Freihafens. Die umschlossene Freihafenfläche beträgt etwa 23,2 ha, davon sind etwa 13,1 ha Landfläche. Der Freihafen ist in der Anlage durch eine rote Linie gekennzeichnet.

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